„Mors certa, hora incerta. - Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss.“ (Matthias Claudius)
Vermögenvorsorge und Vererben
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer unseren persönlichen Interessen. Dabei sind wir zu Lebzeiten doch frei, unseren letzten Willen zu äußern und juristisch eindeutig festzulegen. Deshalb ist es wichtig, sich jetzt - und nicht erst später - anwaltlich über mögliche testamentarische Gestaltungen der Vermögensnachfolge beraten zu lassen, diesem Willen auch formal wirksam und unanfechtbar Gehör zu verschaffen. Durch eine gezielte, juristisch abgesicherte Testamentsgestaltung lassen sich auch kostspielige Streitigkeiten unter den nächsten, unseren liebsten Verwandten vermeiden. Bevor es zu spät ist, sollte man auch eine konkret auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfassen und ggf. verwahrt werden.
Erben
Für Erben stellen sich schon kurz nach dem Ableben des nahen Angehörigen viele Fragen. Wer trägt die Beerdigungskosten, wer erstellt das Nachlassverzeichnis, wer kümmert sich um alles, gerade jetzt in den Tagen der Trauer? Schon nach sechs Wochen muss entschieden sein, ob das Erbe angenommen wird. Das Erbe ist danach unter mehreren Erben möglichst werterhaltend auseinanderzusetzen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Misstrauen unter allen Miterben wächst. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Rat gefragt.
Pflichtteilsrecht
Als Erbe sieht man sich schon sehr bald den breit ausgestalteten Ansprüchen der im Testament nicht erwähnten Angehörigen ausgesetzt. Diese wiederum sind sich oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die das Gesetz Ihnen einräumt, um am Nachlass des Verstorbenen teilzuhaben, obwohl oder gerade weil sie enterbt worden sind. Für beide Parteien können unsere erfahrenen Anwälte eine optimale Interessenvertretung gewährleisten.