
Im Rahmen unserer Tätigkeit übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte bringen Sie daher bereits zum 1. Termin in unserer Kanzlei Ihre Versicherungsdaten, insbesondere Ihre Versicherungsnummer, mit.
Wer als Verkäufer oder Werkunternehmer Verträge schließt, regelt mit seinem Vertragspartner häufig nur die wesentlichen Vertragsinhalte: was, wieviel und zu welchem Preis verkauft oder hergestellt wird.
Kommt es zum Streit, ist gut beraten, wer dem Vertragsverhältnis darüber hinaus AGB zu Grunde gelegt hat, durch die dieses präzisiert und die gesetzlichen Regelungen zu seinen Gunsten abgeändert werden. So lassen sich insbesondere die Folgen mangelhafter oder verspäteter Leistung begrenzen, die Erbringung der vereinbarten Gegenleistung absichern und Haftungsrisiken minimieren. Darüber hinaus kann man hier gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere dem Hinweis auf das Widerrufs- und Rücktrittsrecht bei Geschäftsanbahnung im Internetvertrieb, nachkommen und dessen Abwicklung regeln.
AGB sind dabei auf die konkreten Bedürfnisse und den Einzelfall der Verwendung abzustimmen. Zwingende gesetzliche Vorgaben sind ebenso zu berücksichtigen, wie die herrschende und absehbare Rechtsauffassung der Gerichte. Gestaltungsmöglichkeiten gilt es mit Bedacht auszuüben, denn das damit verfolgte Ziel, die eigenen Interessen im Geschäftsverkehr bestmöglich zu platzieren, birgt die Gefahr, die Grenze zur unzulässigen Rechtsanwendung zu überschreiten.
Gerne entwerfen wir die auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, damit Sie sich weiterhin vornehmlich darauf konzentrieren können, was, wieviel und zu welchem Preis verkauft oder hergestellt wird.
Unsere Kanzlei ist sowohl auf dem Gebiet des Individual- als auch auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts tätig.
Das Individualarbeitsrecht umfasst das Arbeitsvertrags- u. Arbeitsschutzrecht. Insbesondere ist hier die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und alles, was damit zusammenhängt, von Bedeutung. Sowohl bei Kündigungen, Abmahnungen und Zeugnissen als auch Zahlungsansprüchen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Berufsverbands-, Tarifvertrags- u. Betriebsverfassungsrecht. Es handelt sich hier um die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeberseite. Insbesondere sind die Bereiche Mitbestimmungsrechte, deren Durchsetzung, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen von Bedeutung. Dies gilt auch in Insolvenzfällen. TOP
Bevor es zu einer Privatinsolvenz kommen kann, muss der Schuldner zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Hierbei wird oft deutlich, dass der Schuldner den Überblick über seine Gläubiger und seine tatsächlichen Schulden verloren hat. Hier ist entsprechende Hilfe notwendig!
Aufgrund unserer Erfahrungen aus dem Insolvenzrecht führen wir daher für Privatpersonen den erforderlichen Schuldenbereinigungsplan durch. Dieser ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung des sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahrens. TOP
Insgesamt jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Häufig sind im Eherecht bereits vor der Scheidung verschiedene Fragen zu klären. Wann ist die Ehe zerrüttet? Was ist mit den Kindern? Was passiert mit einer finanzierten Immobilie?
Wir bieten Ihnen daher Lösungen für Probleme innerhalb und außerhalb der Familie rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung.
Aber auch Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen und –anfechtungen gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.
Bevor eine Ehe eingegangen wird können bereits bestimmte Fragen geklärt werden und im Rahmen eines Ehevertrages Regelungen getroffen werden. Wir helfen Ihnen dabei! TOP
Das Erbrecht ist ein äußerst lebendiges und komplexes Thema.
Rechtzeitige Vorsorge treffen ist für jeden wichtig, gleich ob Privatperson oder Unternehmensinhaber. Was wird aus meinem Vermögen oder Unternehmen, wenn ich nicht mehr bin? Diese Frage beschäftigt jeden, der über die Jahre hinweg etwas geschaffen hat, das er weitergeben und für nachfolgende Generationen erhalten möchte.
Treffen Sie heute mit unserer Hilfe verantwortungsbewusst eine Entscheidung für die Zukunft und Ihre Angehörigen. Vermeiden Sie noch zu Lebzeiten eine spätere Krise in der Familie und/oder im Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten:
In einem persönlichen Gespräch erörtern wir gerne den für Sie besten Weg zur Erhaltung und Durchsetzung der von Ihnen gewünschten Ziele! TOP
Die Tätigkeit unserer spezialisierten Mahnabteilung beschränkt sich nicht auf die Titulierung eines Anspruchs. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die zielgerichtete Beitreibung rückständiger Forderungen.
Im Unterschied zu einem Inkassobüro gehen wir dabei nicht standardisiert nach einem starren Schema vor, sondern legen Wert auf eine individuelle, fallspezifische Bearbeitung. Denn nur wenn die ergriffenen Maßnahmen im Einzelfall auf die Belange unseres Mandanten und die Besonderheiten des Zahlungsschuldners ausgerichtet sind, lässt sich das Ergebnis der Forderungsbeitreibung zeitlich und wirtschaftlich optimieren.
Unser Spektrum reicht dabei vom Abschluss einvernehmlicher Zahlungsvereinbarungen über die üblichen Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. die Geld- oder Sachpfändung, die Beantragung der Eidesstattlichen Versicherung oder die Pfändung von Lohnansprüchen, bis hin zu ganz gezielten individuellen Maßnahmen.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten schnell und erfolgreich zur Realisierung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Besonders kostengünstige Konditionen können wir Ihnen dabei über einen Rahmenvertrag anbieten, über den wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren.
Der gewerbliche Rechtsschutz bewahrt das Werk und Ergebnis geistiger Schöpfungskraft vor unberechtigter Inanspruchnahme, Nutzung oder Nachahmung durch Dritte. Häufig als "Copyright" bezeichnet, wird geistiges Eigentum insbesondere durch Patente, Marken, geschäftliche Kennzeichen, Geschmack- und Gebrauchsmuster sowie das Urheberrecht geschützt.
Teilweise bedarf es zur Erlangung des Schutzes einer vorherigen Registrierung beim zuständigen Patent- und Markenamt. Im Fall des Urheberrechts und bei Unternehmenskennzeichen entsteht dieser jedoch durch die bloße Erschaffung des Werkes bzw. Verwendung im Geschäftsverkehr.
Werden derartige Schutzrechte verletzt, hat der Rechtsinhaber Anspruch auf Nutzungsunterlassung, die durch Abmahnung oder Unterlassungsklage durchgesetzt wird. Unter Umständen kann darüber hinaus Schadensersatz verlangt werden.
Gerne beraten und begleiten wir Sie bei der Anmeldung und Eintragung der jeweiligen Schutzrechte auf nationaler und internationaler Ebene, regeln die Nutzungsrechte über Lizenzvereinbarungen oder setzen Ihr Recht gegenüber Dritten durch. TOP
In einem globalen Markt, der über die Grenzen Deutschlands hinausgeht, trifft jeden Unternehmer beim Austausch von Gütern und Leistungen das Handelsrecht mit seinen speziellen Regelungen. Das Handelsrecht eines jeden Staates trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Hierauf muss jeder Unternehmer deshalb immer besonderen Augenmerk haben, um nicht den Überblick zu verlieren.
Im Gesellschaftsrecht befassen sich die Anwälte mit allen Aspekten von Unternehmen jeder Rechtsform und Größe. Die Gründung, insbesondere die Wahl der Rechtsform sowie Fragen im Zusammenhang mit der Umwandlung und Verschmelzung einer Gesellschaft gehören zur gesellschafts- u. steuerrechtlichen Beratungstätigkeit unserer Kanzlei.
Die Ausgestaltung der jeweiligen Personen- oder Kapitalgesellschaft, Rechtsfragen der Unternehmens-finanzierung und ihre - auch notarielle - Umsetzung im Gesellschafterkreis, zählen ebenso dazu wie die Mitarbeit an der Lösung gesellschaftsinterner Konflikte oder die rechtliche Betreuung bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Unternehmensführung. TOP
Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um die Rechte von Grundstücken. Es umfasst u.a. Rechtsfragen zu Grundstückskaufverträgen und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken.
Es wird hier nach dem Grad der Berechtigung zwischen dem Vollrecht an einem Grundstück (Eigentum), den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten unterschieden. Zu den beschränkten dinglichen Rechten zählen die sogenannte Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, das Leibgeding, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Auch ist die Eigentumsübertragung bei Grundstücken gesondert geregelt.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in dieser umfassenden Materie. TOP
Wir vertreten Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, setzen deren Sicherheiten durch und beraten Interessenten beim Kauf insolventer Unternehmen. Seit Einführung der Insolvenzordnung Anfang des Jahres 1999 ist darüber hinaus die Erstellung von Insolvenzplänen ein wichtiges Betätigungsfeld.
Des Weiteren vertreten wir Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute im Rahmen der Abwehr von Anfechtungs-ansprüchen des Insolvenzverwalters und Treuhänders, soweit dieser zur Anfechtung ermächtigt ist.
Die Restrukturierung und Sanierung von Krisenunternehmen ist eine große Herausforderung und erfordert ein interdisziplinär ausgerichtetes Team von Spezialisten. Wir stellen dieses Wissen zur Verfügung, sind überregional als Insolvenzverwalter tätig und helfen den verantwortlichen Organen sanierungsbedürftiger Unternehmen - auch bereits im Vorfeld einer Insolvenz. TOP
Mit zunehmender Bedeutung des Internet für den Unternehmensverkehr entsteht hier ein Rechtsbereich, in dem sich - entgegen der verbreiteten Auffassung, es handle sich um einen rechtsfreien Raum - zahlreiche Regelung aus den verschiedensten Rechtsgebiete begegnen und überlagern.
Schnell sind durch das achtlose Nutzen von Webinhalten Namens-, Domain-, Urheber- oder Markenrechte verletzt. Dies kann erhebliche Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber nach sich ziehen. Schadensersatzforderungen oder Lizenzgebühren betragen hier häufig mehrere tausend Euro, welche regelmäßig gegen den Anschlussinhaber geltend gemacht werden.
Der gewerbliche Anbieter von Waren- und Dienstleistungen im Internet sieht sich einer Vielzahl besonderer Informationspflichten und Datenschutzbestimmungen gegenüber, die es zu beachten gilt. Fehltritte straft neben den behördlichen Bußgeldstellen zunehmend der Markt über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ab. Über den Schadensersatz hinaus wird die Abgabe von Unterlassungserklärungen für die Zukunft verlangt.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Internetauftritts, verteidigen Ihre Interessen gegenüber Dritten und unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – schnell und zielgerichtet, wie es ein Agieren im Takt des Internets erfordert.
Im Rahmen des Mahnwesens werden uneinbringliche Geldforderungen durch gezieltes und effizientes Vorgehen eingezogen. Gelingt dies durch außergerichtliche Bemühungen nicht, soll dem Gläubiger schnell und einfach ein Vollstreckungstitel verschafft werden.
In unserer Kanzlei haben wir von Beginn an eine eigene Mahnabteilung eingerichtet, die mit fachkundigen Rechtsanwaltsfachangestellten besetzt und mit modernster EDV ausgestattet ist.
Wo die eigenen Mahnungen eines Gläubigers wirkungslos bleiben, können außergerichtliche anwaltliche Mahnschreiben säumige Schuldner häufig zu Zahlungen bewegen. Zahlt ein Schuldner dennoch nicht, können voraussichtlich unstreitige Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren vereinfacht tituliert werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren stellt dabei einen einfachen und kostengünstigen Weg zum Vollstreckungstitel, dem sogenannten Vollstreckungsbescheid, dar.
Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, verfolgen wir den Anspruch auf dem Klageweg.
Das Medizinrecht umfasst alle Rechtsformen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Gesundheitsleistungen, also medizinischen Gütern und Dienstleistungen, und bildet damit eine weitgreifende Klammer im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. Wir beraten Sie gerne auf folgenden Gebieten:
Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung und Nutzung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Mietwohnung. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Bei nahezu jedem Mietverhältnis kommt es zu Problemen hinsichtlich Mietzahlungen, Renovierung, Kündigung und vielem mehr. Aufgrund der zahlreichen Rechtsprechungen im Mietrecht ist hier kompetenter Rat gefragt. Wir helfen Ihnen gerne! TOP
Dieser Bereich hat sich aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen innerhalb des Zivilrechts als Spezialgebiet entwickelt.
Hierzu zählt nicht nur das Werkvertragsrecht des BGB und seine besondere Ausgestaltung durch die VOB, sondern auch die besonderen Ausgestaltungen rechtlicher Beziehungen zwischen Auftraggebern, Bauträgern, Generalübernehmern und Arbeitsgemeinschaften.
Die Sicherung der Rechte der Auftraggeber schon während der Errichtung von Bauwerken, gerade im Bereich des Gewährleistungsrechts, durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren, aber auch die Sicherung der Rechte von Auftragnehmern im Zusammenhang mit Vergütungsansprüchen, bedingen umfassendes Wissen und Spezialisierung. TOP
Zur Entlastung der Gerichte sieht das bayrische Schlichtungsgesetz vor, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Parteien Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung im selben Landgerichtsbezirk haben. So sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und eine außergerichtliche Einigung erreicht werden.
Unter das Schlichtungsgesetz fallen beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind. Auf alle anderen Streitigkeiten, insbesondere Streitigkeiten in Familiensachen, Wiederaufnahmeverfahren, Ansprüche die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden, findet das Bayerische Schlichtungsgesetz keine Anwendung.
Es ist eine Gütestelle am Amtsgerichtsbezirk des Antragsgegners zu wählen. Frau Rechtsanwältin Annemarie Fuchs ist von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Gütestelle nach § 5 BaySchlG zugelassen.
Das Sozialrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, mit dem jeder Bürger mehrfach im Laufe seines Lebens in Berührung kommt, denn es umfasst nicht nur beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung, sondern auch das Eltern- und Erziehungsgeld, das Kindergeld und das Wohnungsgeld, daneben das Schwerbehindertenrecht und die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Harz IV).
Wir sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts gerne behilflich.
Wir übernehmen die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche die Verhängung einer Verwarnung, eines Bußgeldes oder eines Fahrverbots zur Folge haben können. Auch in Strafverfahren übernehmen wie Ihre Vertretung und Verteidigung.
Des Weiteren stehen wir Ihnen bei, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Unter Berücksichtigung Ihrer psychischen Situation nehmen wir Ihre Interessen wahr, beraten Sie umfangreich und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich z.B. bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, Stellung von Strafanzeigen oder Strafanträgen und gerichtlich etwa in Form der Privatklage oder des Adhäsionsverfahrens. TOP
Das Thema Unternehmensnachfolge ist sehr vielschichtig, komplex und gleichzeitig sensibel. Schließlich geht es um die Übertragung und den Erhalt des Lebenswerks eines Unternehmers.
Bei der Weitergabe eines Unternehmens – gleich ob Erben oder Investoren – sind unzählige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Nicht nur gesellschaftsrechtliche Aspekte sondern auch oft genug arbeitsrechtliche Besonderheiten sind wichtig. Neben der langfristigen Sicherung des Unternehmens selbst sind zudem die persönlichen Ziele und Beweggründe des Unternehmers von größter Bedeutung. Bei jeder Unternehmensnachfolge handelt es sich um einen Einzelfall mit individuellen Besonderheiten. Dennoch gibt es eine Reihe von grundlegenden Fragen, die sich sowohl der Nachfolger als auch der Alteigentümer regelmäßig stellen müssen.
Entscheidungen "aus dem Bauch heraus" können dabei nicht nur erhebliche wirtschaftliche Probleme nach sich ziehen, sondern auch zu langwierigen Streitigkeiten unter den Erben, bis hin zur Zerschlagung eines zuvor intakten Unternehmens führen. Nicht zuletzt ist auch die gute Zusammenarbeit beider Seiten ein entscheidender Faktor für den erfolgreichen Führungswechsel.
Wir helfen Ihnen, mögliche Problemfelder frühzeitig zu identifizieren und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle, rechtlich abgesicherte Lösungen. TOP
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls – wir machen Ihre Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten, Schmerzensgeld usw. gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung außergerichtlich und ggf. gerichtlich geltend, wehren gegen Sie gerichtete Haftpflichtansprüche in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung ab. Wir unterstützen Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. Ihres Eigenschadens gegen Ihre Kasko-Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte den Anspruch, so gestellt zu werden, als sei der Verkehrsunfall nicht passiert. Der Geschädigte erhält deshalb den vom Sachverständigen festgestellten Schaden sowie eine Auslagenpauschale für die entstandenen Kosten für Post, usw. erstattet.
Der erste Kontakt nach einem Verkehrsunfall sollte also nicht die Versicherung und auch nicht die Autowerkstatt sein, sondern ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt. Nur so ist eine nachhaltige Interessenvertretung als Geschädigter gewährleistet.
Es ist bekannt, dass die Geschädigten, die sich der Hilfe eines Anwalts bedienten, in der Regel mehr Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhalten, als ohne anwaltlichen Beistand. TOP
Sie haben sich Versicherungsschutz durch die Bezahlung der Prämien bzw. Beiträge erkauft. Der Versicherer oder das Versicherungsunternehmen zahlt aber nicht.
Wir beraten und vertreten Sie gerne und helfen Ihnen den Inhalt Ihrer Versicherungsverträge und die Versicherungsbedingungen zu verstehen und Ihren Standpunkt falls möglich und nötig außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst alle Versicherungsarten und –sparten, z.B. private Lebens- und Berufsunfähigkeits-versicherung, Feuer-, Fahrzeug- und Hausratsversicherung. TOP
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Staatsverwaltung, der Exekutive, und ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern aber auch die Funktionsweise der Verwaltungseinrichtungen und ihr Verhältnis zueinander.
Als Bürger sind Sie meist im Kommunalrecht und öffentlichen Baurecht betroffen.
Im Bereich des Kommunalrechts beraten und vertreten wir Kommunen, kommunale Organe sowie Bürger im weiten Feld der im kommunalen Bereich denkbar auftretenden Probleme und Fragestellungen. Aufgrund des eigenen langjährigen ehrenamtlichen Engagements einzelner Berufsträger auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen insbesondere auf dem Gebiet der kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten, kommunaler Satzungen, Bürgerbegehren und der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen zur Seite.
Wir beraten und vertreten neben Grundstückseigentümern und Kommunen auch Bauträger und Investoren im öffentlichen Bau- und Planungsrechts. Sowohl im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens, als auch im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts stehen wir Ihnen bei allen auftretenden Fragestellungen kompetent zur Seite. TOP
Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit der Lauterbarkeit des Wettbewerbverhaltens zwischen konkurrierenden Marktteilnehmern.
Als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb sind insbesondere die Beeinflussung von Kunden, Behinderung von Konkurrenten oder das Verschaffen eines eigenen Vorsprungs durch Rechtsbruch relevant, beispielsweise durch unzulässige Werbemaßnahmen oder die Missachtung von Verbraucherschutzmaßnahmen. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen sind dabei erstes Instrument, um den Mitbewerber zur Unterlassung wettbewerbswidrigen Handelns anzuhalten.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten werden häufig mit harten Bandagen ausgetragen - und teilweise auch missbraucht, um die Konkurrenz einzuschüchtern und Druck auszuüben. Hier heißt es, Fehler zu vermeiden und schnell zu reagieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie und Ihre geschäftliche Unternehmung, sei es bei der Gestaltung von Werbemitteln, der Vorbereitung besonderer Aktionsveranstaltungen, der Angabe gesetzlich vorgeschriebener Informationen in Ihrem Internetauftritt oder vertreten Sie in der Auseinandersetzung mit Ihren Konkurrenten und Mitbewerbern. TOP
Bei der Zwangsverwaltung handelt es sich um eine Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung in das Immobilienvermögen eines Schuldners.
Auf Antrag eines Grundpfandgläubigers bestellt das Vollstreckungsgericht einen Zwangsverwalter. Ziel der Zwangsverwaltung ist es, aus der Immobilienbewirtschaftung Überschüsse zu erzielen, die nach den gesetzlichen Regelungen an die Grundpfandgläubiger verteilt werden.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit gewerblichen Objekten und privaten Wohnimmobilien sowie das Fachwissen unserer geschulten Spezialisten bilden die Basis für eine erfolgreiche Verwaltung. Neben der Sicherung des Bestandes und der laufenden Bewirtschaftung begleiten wir bei Bedarf auch umfangreiche Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, soweit dies die optimale Nutzung der Objekte erfordert.
Generell steht die bestmögliche Lösung für den betreibenden Gläubiger im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Die Abwicklung der Zwangsverwaltung erfolgt daher stets in enger Abstimmung mit Vollstreckungsgericht und Gläubigern. TOP