
Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen und Neuigkeiten zu den Insolvenzverfahren der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH, der GFE Production GmbH und der GFE Energy AG.
Diese Seite wird regelmäßig von uns aktualisiert. Deshalb bitten wir Sie im Interesse einer zügigen Verfahrensbearbeitung von individuellen Anfragen bei uns abzusehen.
Informationen zum Vorsteuerabzug für BHKW-Erwerber
In Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss wurden in den Insolvenzverfahren GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH sowie GFE Energy AG die wesentlichen Aspekte zum Thema Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von BHKW durch die Wirtschafts- prüfungskanzlei Fischer & Partner in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Das Informationsblatt ist in unserem Gläubiger-Informations-System (GIS) für alle Gläubiger des jeweiligen Verfahrens im Bereich Berichte und Dokumente abrufbar. Voraussetzung hierfür ist die Eingabe der PIN, die jedem Gläubiger schriftlich mitgeteilt wurde.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine rechtliche oder steuerliche Beratung einzelner Beteiligter durch den Insolvenzverwalter nicht erfolgen kann. Wir bitten daher, von Rückfragen zu dem Informationsblatt abzusehen.
HINWEIS AN ALLE GLÄUBIGER ZUR TEILNAHME AN DER GLÄUBIGERVERSAMMLUNG AM 08.11.2011
Die erste Gläubigerversammlung wurde durch das Amtsgericht Nürnberg anberaumt für den 08.11.2011 um 10.00 Uhr. Die Versammlung findet im Sitzungssaal des Amtsgerichts Nürnberg, Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1, 90469 Nürnberg, statt.
Der Einlass zum Sitzungssaal beginnt um 9:00 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind nur Gläubiger dieses Verfahrens. Begleitpersonen, Pressevertreter und Zuschauer erhalten keinen Zutritt zum Saal, da es sich um einen nicht öffentlichen Gerichtstermin handelt. Wir bitten die Gläubiger und deren Vertreter entsprechende Legitimationspapiere mitzubringen, um im Zweifelsfall die Klärung der Zutrittsberechtigung zu vereinfachen.
Im Interesse aller Beteiligten sollte aufgrund der Verkehrs- und Parksituation bei der Anreise genügend Zeit eingeplant werden, um die Versammlung pünktlich beginnen zu können.
SCHWEIZER KONKURSVERFAHREN EINGESTELLT
Mangels Aktiven wird das Konkursverfahren der GFE Energy AG in der Schweiz nicht durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Konkursamts Appenzell Ausserrhoden.
HINWEIS AN ALLE GLÄUBIGER
Wir weisen nochmals alle Gläubiger darauf hin, dass die im Insolvenzverfahren der GFE Energy AG angemeldete Forderung auch gegenüber eben dieser Firma, nämlich der GFE Energy AG, bestehen muss.
Forderungen gegen andere Firmen der GFE Group können nicht anerkannt werden und müssen bestritten werden.
Insolvenzverfahren eröffnet
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Nürnberg vom 16.08.2011 wurde über das Vermögen der GFE Energy AG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jochen König, Fachanwalt für Insolvenzrecht, zum Insolvenzverwalter bestellt. Wegen der internationalen Verflechtungen handelt es sich um ein sogenanntes Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Verordnung über Insolvenzverfahren EUInsVO.
Die GFE Energy AG hat ihren formellen Sitz im schweizerischen Herisau. Nach Feststellung eines vom Insolvenzgericht Nürnberg beauftragten Gutachters wurden jedoch alle wesentlichen Entscheidungen vom Nürnberger Hauptsitz der GFE-Group aus getroffen. Damit fällt das Insolvenzverfahren in die Zuständigkeit des Nürnberger Gerichts.
Im Insolvenzverfahren der GFE Energy AG haben die Gläubiger nunmehr die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 12.09.2011 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die erste Gläubigerversammlung wurde durch das Amtsgericht Nürnberg anberaumt für den 08.11.2011 um 10.00 Uhr. Die Versammlung wird im Sitzungssaal des Amtsgerichts Nürnberg, Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1, 90469 Nürnberg, stattfinden.
In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH sowie der GFE Production GmbH wurde in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss das Verwertungsunternehmen CARUS Deutschland GmbH mit der Verwertung der vorhandenen Vermögensgegenstände beauftragt.
Informationen zur Verwertung erhalten Sie auf der Internetseite der CARUS Deutschland GmbH.
Im geschützten Bereich des Gläubigerinformationssystems steht ab sofort eine Sachstandsinformation hinsichtlich der Themen Rechnungskorrektur sowie Eigentumszuordnung bereit.
Protokoll zur Gläubigerversammlung vom 27.05.2011
Ab sofort steht das jeweilige Protokoll des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Nürnberg zur Gläubiger- versammlung vom 27.05.2011 im geschützten Bereich des Gläubigerinformationssystems zur Einsicht zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf des Protokolls die Ihnen schriftlich mitgeteilte PIN benötigen.
Pressemitteilung zur Gläubigerversammlung vom 27.05.2011
Gläubigerversammlungen am 27.05.2011
Vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Nürnberg wurde die Gläubigerversammlung im Verfahren GFE mbH für Freitag, 27.05.2011, um 13:00 Uhr festgesetzt, die Gläubigerversammlung im Verfahren GFE Production GmbH anschließend. Die Veranstaltung findet im externen Sitzungssaal des AG Nürnberg im Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1, 90469 Nürnberg statt.
Teilnahmeberechtigt sind nur Gläubiger des jeweiligen Verfahrens. Aufgrund der Verkehrs- und Parksituation bitten wir genügend Zeit einzuplanen, um die Versammlung pünktlich beginnen zu können.
Insolvenzverfahren eröffnet
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Nürnberg vom 26.04.2011 wurde nunmehr auch über das Vermögen der GFE Production GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Jochen König zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die GFE Production GmbH ist Teil der Nürnberger GFE-Firmengruppe, über die in jüngster Vergangenheit wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Blockheizkraftwerken wiederholt in den Medien berichtet wurde.
Durch die nunmehr erfolgte Insolvenzeröffnung ist auch für die Gläubiger der GFE Production GmbH eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung sichergestellt. Die Gläubiger haben nun bis zum 20.05.2011 die Möglichkeit, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Auf Anregung des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH mit Beschluss vom 12.04.2011 einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.
Der Gläubigerausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die die Interessen aller Gläubiger im Verfahren vertreten. Die Mitglieder repräsentieren die große Gruppe der Käufer und Verpächter von Blockheizkraftwerken, die Gruppe der Lieferanten sowie die Gruppe der Arbeitnehmer.
Nach der Insolvenzordnung liegen die Kernaufgaben eines Gläubigerausschusses generell darin,
Da ein Insolvenzverfahren ein nicht-öffentliches Verfahren ist, können weitere Einzelheiten an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Den Gläubigern des Verfahrens wird der oben genannte Gerichtsbeschluss in Kürze per Post zugestellt.
Artikel der Nürnberger Nachrichten vom 15.04.2011:
HINWEIS AN ALLE GLÄUBIGER
Bezüglich der Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren weisen wir nochmals darauf hin, dass lediglich Forderungen gegen die Insolvenzschuldnerin angemeldet werden können und nicht solche gegen andere Firmen der GFE-Gruppe.
Bei Anmeldung ist zu beachten, dass der Forderungsgrund (aus Kaufvertrag, Mietzahlungen, Schadensersatz etc.) explizit angegeben ist. Eine Umdeutung des Forderungsgrundes in einen anderen als den angegebenen erfolgt nicht! Gegebenenfalls führt die Angabe eines falschen rechtlichen Forderungsgrundes zum Bestreiten der angemeldeten Forderung.
Artikel der Oberösterreichischen Nachrichten vom 26.03.2011:
Forderungsanmeldungen
Die bislang eingegangenen Forderungsanmeldungen der Gläubiger wurden zeitnah bearbeitet. Nachdem jedoch immer wieder Unterlagen und Angaben fehlen, können diese Forderungen oft nicht festgestellt werden. Es wird gebeten, bei Erstellung der Forderungsanmeldungen auf Vollständigkeit zu achten.
Darüber hinaus weisen wir nochmals alle Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, eindringlich darauf hin, nur Forderungen, die sich gegen die Firma GFE - Gesellschanft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH richten, in diesem Verfahren anzumelden. Anderenfalls kann eine Feststellung der Forderung nicht erfolgen!
Insolvenzgutachten eingereicht
Vom vorläufigen Insolvenzverwalter und Gutachter Herr Rechtsanwalt Jochen König wurde das Gutachten beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Nürnberg eingereicht. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird empfohlen. Die Entscheidung des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nürnberg steht noch aus.
Anmeldung der Forderungen
Diese Woche wurden die Anschreiben an die Gläubiger, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, versandt.
Um die Feststellung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle schneller bearbeiten zu können, haben wir eine Checkliste der wichtigsten Hinweise und benötigten Unterlagen in einem Merkblatt zusammengestellt.
Pressemitteilung
Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes Nürnberg vom 01.03.2011 wurde nunmehr über das Vermögen der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Hans Raab aus der Kanzlei Raab & Kollegen Rechtsanwälte zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter hat in einer ersten Stellungnahme insbesondere bedauert, dass sich die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens nach Einreichung seines Gutachtens am 21. Januar 2011 aufgrund einer von den Beteiligten eingereichten Beschwerde erheblich verzögert hat. Dies hätte vor allem den Arbeitnehmern sowie den Anlegern geschadet, weil bis zur Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth über die eingereichte Beschwerde keine grundlegenden Weichenstellungen getroffen werden konnten.
Er habe zwar sofort nach seiner Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter für die betroffenen Arbeitnehmer eine Insolvenzgeldvorfinanzierung im vereinfachten Verfahren für Dezember 2010 durchgeführt. Einer weiteren Vorfinanzierung für den zwischenzeitlich rückständigen Januarlohn konnte die zuständige Bundesagentur für Arbeit mangels Vorlage eines tragfähigen Fortführungskonzeptes durch die Gesellschaft jedoch nicht zustimmen.
Um eine möglichst zügige Bearbeitung und Auszahlung des Insolvenzgeldes durch die Bundesagentur zu erreichen, wurden die erforderlichen Insolvenzgeldbescheinigungen, wie Rechtsanwalt Raab den Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsversammlung mitteilen konnte, bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorbereitet. Er hoffe, dass die Arbeitnehmer auf diese Weise alsbald ihren rückständigen Lohn erhalten werden.
Die lange Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung habe man jedoch nicht nutzlos verstreichen lassen. So sei man in der vorläufigen Insolvenzverwaltung Standorte der Blockheizkraftwerke abgefahren und habe sich dort über den Zustand informiert. Außerdem habe man umfangreiche Informationen gesammelt und Gespräche geführt, die darauf abzielen, den Schaden der Anleger mit den vorhandenen Ressourcen so niedrig wie möglich zu halten. Bislang liegen dem Insolvenzverwalter mehrere Grobkonzepte vor, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit im Zuge des weiteren Verfahrens jedoch noch zu prüfen sein wird. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Konzept ist bislang nicht gefallen.
Ferner habe man sowohl mit den Anwälten geschädigter Anleger gesprochen, als auch die Meinung von Mitarbeitern der GFE-Gruppe über mögliche Handlungsalternativen eingeholt. Ausgehend von diesen Gesprächen und dem vor Kurzem bekannt gewordenen Gutachten des TÜV Rheinland über den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke, das von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Auftrag gegeben worden war, müsse man wohl den Schluss ziehen, dass das bisherige Konzept der GFE-Gruppe nicht durchführbar ist. Deshalb erscheint es fraglich, ob die auf dem Betriebsgelände befindlichen fertigen bzw. teilfertigen Blockheizkraftwerke überhaupt in Betrieb genommen werden können oder diese nur noch Schrottwert haben.
Im Insolvenzverfahren haben die Gläubiger nunmehr die Möglichkeit ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Insolvenzgericht Nürnberg hat als Termin für die erste Gläubigerversammlung Freitag, den 27. Mai 2011 bestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkte werde man jeden vernünftigen weiteren Lösungsvorschlag prüfen, so Rechtsanwalt Raab.
Insolvenzverfahren eröffnet
Mit Beschluss vom 01.03.2011 hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Nürnberg um 08.00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH aus Nürnberg eröffnet. Herr Rechtsanwalt Hans Raab wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in der für heute angesetzten Mitarbeiterversammlung durch den Insolvenzverwalter über die Eröffnung des Verfahrens informiert.
Die Gläubiger werden in den nächsten Tagen gesondert angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle aufgefordert.
Mitarbeiterversammlung
Am Dienstag, 01.03.2011, findet um 15.00 Uhr eine Mitarbeiterversammlung statt. Hierbei sollen wieder alle Mitarbeiter der GFE GmbH über die aktuelle Situation informiert werden.
Zwischenzeitlich war der vorläufige Insolvenzverwalter bei der Insolvenzschuldnerin vor Ort, um die Situation und die Verhältnisse zu erkunden. Aufgrund der Anordnung der Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht wurden auf Veranlassung des vorläufigen Insolvenzverwalters sämtliche Schlösser des Betriebsgeländes ausgetauscht.
Es wurden hierbei diverse Gegenstände vorgefunden, die durch ein Verwertungsunternehmen inventarisiert und bewertet werden; hierbei muss die Eigentumszuordnung der Gegenstände im Einzelnen noch geklärt werden.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nürnberg vom 17.02.2011 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jochen König bestellt. Dieser ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit mehreren Jahren als Insolvenzverwalter und Treuhänder in diversen Verfahren tätig. Als Insolvenzverwalter ist er auch mit der Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen im Konzernverbund betraut.
Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt König durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Insolvenzgründe und der Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens beauftragt.
Sofortige Beschwerde verworfen
Mit Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 10.02.2011 wurde die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin Bräuer gegen den Beschluss des AG Nürnberg vom 30.12.2010, mit welchem die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, als unzulässig verworfen.
Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH läuft daher weiter.
Mitarbeiterversammlung
Am Dienstag, 08.02.2011, findet um 13.00 Uhr eine Mitarbeiterversammlung statt. Hierbei sollen alle Mitarbeiter der GFE GmbH über die aktuelle Situation informiert werden.
Pressemitteilung
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Nürnberg vom 30. November 2010 wurde über das Vermögens der GFE - Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Hans Raab zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde sofort Kontakt zum Unternehmen aufgenommen, um verlässliche Informationen zur Prüfung einer Fortführungs des Unternehmens sowie zur Erstellung des Insolvenzgutachtens zu erhalten. Dies war im vorliegenden Fall äußerst problematisch, weil sowohl der den Insolvenzantrag stellende Geschäftsführer des Unternehmens als auch weitere Beteiligte sich in Untersuchungshaft befinden. Darüber hinaus sind alle Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Es wurden daher Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Kriminalpolizei geführt. Dort und bei Mitarbeitern der zweiten Führungsebene des Unternehmens ist es in mehreren Gesprächen gelungen, grundlegende Erkenntnisse zur Beurteilung der Situation zu erlangen. Um den derzeitigen Betriebsstillstand möglichst schnell zu beenden, will der vorläufige Insolvenzverwalter alsbald sein Gutachten abgeben, damit das zuständige Insolvenzgericht schnellstmöglich eine Entscheidung treffen kann und die derzeitige Situation, insbesondere für die Kapitalanleger und Arbeitnehmer, einer Klärung zugeführt wird.
In einer Betriebsversammlung wurden die Mitarbeiter des Unternehmens über die bestehende Situation unterrichtet und ihnen dargelegt, dass ihre Lohn- und Gehaltsansprüche - seit Dezember 2010 bestehen Rückstände - durch Insolvenzgeld gesichert sind.
Die Mitarbeiter der zweiten Führungsebene waren sich einig, dass, obwohl nach ihrer Ansicht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, wie er von der Staatsanwaltschaft erhoben wird, nicht vorliegt, zügig daran gearbeitet werden müsse, dass durch ein Sanierungskonzept der GFE-Group der Schaden für die Beteiligten so gering wie möglich gehalten wird. In diesem Sinne wollen sie künftig auch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenarbeiten.
Artikel der Fürther Nachrichten vom 17.01.2011: